Teil 2: Basis-, Rürup-Rente und Versorgungswerk
Was kostet Ihre Alterssicherung?
| Holger Queckenstedt
Den Lebensstandard der Erwerbsphase auch im Alter zu halten – das ist vielen Zahnärzten wichtig. Mit dem Eintritt in den Ruhestand sollte genug Vermögen oder Rentenansprüche vorhanden sein, um nicht mehr arbeiten zu müssen. So wichtig das Thema ist, so groß ist auch die Herausforderung, für die Altersvorsorge die richtige Entscheidung zu treffen.
Eine nach ihrem Namensgeber benannte gängige Vorsorgemöglichkeit ist die Rürup- Rente, auch Basisrente genannt, die im Folgenden neben den berufsständischen Versorgungswerken genauer betrachtet werden soll.
Berufsständische Versorgungswerke als Basisrente
Alle der Zahnärztekammer angehörenden Zahnärztinnen und Zahnärzte sind Pflichtmitglieder im Versorgungswerk der zuständigen Zahnärztekammer.
Neben den Pflichtbeiträgen können freiwillige Zahlungen erfolgen. Hierbei handelt es sich um eine kapitalgedeckte und umlagenfinanzierte Form der Altersvorsorge, die vom Gesetzgeber steuerlich gefördert wird. Die öffentlich-rechtlichen Pflichtversorgungseinrichtungen unterscheiden sich deutlich von privat- rechtlichen Verträgen.
Kosten der Ärzteversorgung
Das Versorgungswerk der Zahnärzte Berlin konnte nach eigenen Angaben in 2011 eine Nettorendite von 2,3 Prozent erwirtschaften. Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe weist in ihrem Jahresbericht 2012 1,31 Prozent Kosten auf die Beiträge für den Versicherungsbetrieb und lediglich 0,5 Prozent Kosten für den Kapitalanlage- bestand aus. Aus Kostensicht ist diese Vorsorgeform einer normalen Rürup-Rente meist überlegen, allerdings ist auch sie vom sinkenden Zinsniveau betroffen.
Das Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein zog 2012 aus dieser Problematik Konsequenzen und reduzierte den Rechnungszins für die Einzahlungen ab Januar 2013 von 4 Prozent auf 2,5 Prozent. Dies entspricht einer nahezu 40-prozentigen Reduktion der Verzinsung. Die Auswirkungen auf die spätere Rente werden deutlich sichtbar sein (Tab.2).
Basis- oder Rürup-Rente
Viele Versicherer und Banken bieten für dieses Ziel eine breite Palette an Produkten an. Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, wird von Banken, Versicherungen und deren Vertriebsmitarbeitern gern offeriert.
Es wird mit möglichen Steuervorteilen geworben, da die Beiträge ggf. steuerlich absetzbar sind. Angelegt werden die Kundengelder meist in festverzinsliche Wertpapiere. Auch in dieser Vorsorgeform ist das seit Jahren rückläufige Zinsniveau für Anbieter und Kunden gleichermaßen ein großes Problem.
Bei sinkenden Erträgen kommt der Kostenbelastung der Verträge eine ganz besondere Bedeutung zu. Hier entscheidet sich, ob die Kunden 600 € oder 1.000 € Rente pro Monat bekommen – und das bei gleichem Einsatz. Welche Auswirkungen ein langfristig niedriges Zinsniveau bzw. hohe Kosten haben, ergibt sich aus Tabelle 2.
INFO. Die Rente aus der Ärzteversorgung ist eine Versorgungszusage ohne Garantiezins. Meist stellt diese Vorsorge jedoch nur eine Grundversorgung dar. Durch die Mischung mit Vermögensmassen wie z.B. Immobilien oder kostengünstigen privaten Rentenversicherungen kann eine gute Altersvorsorge aufgebaut werden. Ob es sich lohnt, mehr als den Pflichtbeitrag einzuzahlen, sollten Sie in jedem Fall mit einem unabhängigen Berater besprechen.


Wie funktioniert die Rürup-Rente?
Diese Vorsorgeform basiert auf der einfachen Idee, Beitragsleistungen über einen längeren Zeitraum anzulegen, um in der Zukunft aus dem gebildeten Kapital Rentenzahlungen vornehmen zu können.
Neben der Sparkomponente ist das sogenannte Langlebigkeitsrisiko abgesichert. Zur Rürup- Rente wird dieser eigentlich ganz normale Rentenvertrag durch diverse gesetzliche Auflagen. So kann beispielsweise das angesparte Kapital nur als Rente ausgezahlt und nicht vererbt werden.
Die fondsgebundene Rürup -Rente, die auch am häufigsten gewählt wird, legt das Geld in Investmentfonds an. Eine Garantieverzinsung gibt es nicht. Für die Vorsorgeform werden ein Ver- sicherer und eine Investmentgesellschaft benötigt.

Welche Kosten gibt es?
Bei der fondsgebundenen Rürup- Rente handelt es sich um einen Mix aus Versicherungs- und Investmentprodukt. Versicherer und Fondsgesellschaft erheben deshalb jeweils Gebühren.
Bei den meisten Verträgen fallen implizite, also für den Kunden nur schwer zu erkennende Kosten an. Diese diver- sen Kostenpositionen sind in den Ver- trag eingearbeitet und werden aus den Beiträgen entnommen. So werden für den Abschluss des Vertrags Kosten für Marketing, Werbung und Vertreterprovisionen erhoben. Diese auch Alphakosten genannten Gebühren werden in den ersten 5 Jahren aus den Kundenbeiträgen entnommen. Bezogen auf die Einzahlungssumme macht das ca. 4 Prozent von allen in Zukunft einzuzahlenden Beiträgen aus.
Zusätz- lich werden laufende Verwaltungskos- ten (Betakosten) erhoben. Diese Gebühren betragen jährlich teilweise über 14 Prozent, bezogen auf den laufenden Beitrag. Bei der hier betrachte- ten fondsgebundenen Form der Rürup-Rente werden außerdem laufende Gebühren auf den Fondsbestand (Gammakosten) erhoben.
Diese beziehen sich auf den Fondsbestand und können beispielsweise mit 0,2 Prozent jährlich die Verträge belasten. Kappakosten sind vertragsbezogene Kosten und fallen je Vertrag an. Sie betragen ca. 20 – 50 € p.a. und sind daher eher zu vernachlässigen. Die genannten Kosten sind vereinfacht gesagt die Kostenpositionen der Versicherungsgesellschaft.
Hinzu kommen die Fondsverwaltungskosten, die von der Fondsgesellschaft erhoben werden. Zwar fallen nicht immer Ausgabeaufschläge an, laufende Kosten können jedoch weitere 2,5 bis 4,0 Prozent p.a. ausmachen. Beispielsweise werden durch Anteilskäufe und Verkäufe sogenannte Transaktionskosten verursacht, die eben- falls durch den Kunden zu zahlen sind.
Wichtig zu wissen: In den Modellrechnungen der Versicherer, die dem Kunden vor Abschluss des Vertrags übergeben werden, sind Kapitalanlagekosten (Transaktionskosten Ausgabeaufschläge etc.) meist nicht enthalten. „Bei einer Wertentwicklung von 6 Prozent p.a. erhalten Sie 100.000 €“ heißt es für den Kunden. Wenn man davon ausgeht, dass 1,5 – 2 Prozent p.a. laufende Kosten für die Kapitalanlage entstehen, müssen folglich insgesamt 7,5 – 8 Prozent Rendite erwirtschaftet werden – und das geht bei dem aktuell niedrigen Zinsniveau nur mit großen Risiken.
Zudem werden u.a. aus den Kapitalanlagekosten häufig sogenannte Kick- back-Zahlungen an die vermittelnden Banken und Finanzdienstleister entrichtet. Diese Kosten sind Teil der Kalkulation der Finanzdienstleister. Rechnet man alle Positionen zusammen, können insgesamt 50 Prozent und mehr Kostenbelastung auf die einzuzahlenden Beiträge die Verträge belasten.

INFO. Gerade bei der Altersvorsorge handelt es sich oft um einen langfristigen Vermögensaufbau. Neuverträge sollten nicht mehr als 0,5 – 1 Prozent Kosten im Jahr enthalten. Einige wenige Versi- cherer bieten neben den teuren Verträgen sogenannte nettoisierte Verträge an. Diese enthalten keine Vertriebsprovisionen und deutlich reduzierte Verwaltungskosten. Bei bestehenden Verträgen empfehle ich, die Kostenbelastung prüfen zu lassen. In beiden Fällen lohnt es sich, einen unabhängigen Berater einzuschalten.

Fazit
Oftmals besteht ein direkter Zusammenhang zwischen der beworbenen Möglichkeit, Steuern zu sparen, und der Kostenbelastung der Verträge. Vorsorgeverträge sollten nur dann unter- schrieben werden, wenn wirklich alle Kosten bekannt sind. Es lohnt sich, bestehende Verträge hinsichtlich ihrer Qualität und Kostenbelastung entweder durch die Verbraucherschutzzentrale oder durch auf das Thema spezialisierte Honorarberater überprüfen zu lassen.
Weitere Informationen:
www.medidentas.de
Foto:
Wichtig ist, sich disbezüglich frühzeitig zu informieren und sich unterschiedliche Möglichkeiten genau anzuschauen, um so am Ende die für sich beste Altersvorsorge zu finden, die auch finanziell umgesetzt werden kann.