Honorarberatung – neue Gesetzesgrundlagen und wieso?

London ist bekannt für den Piccadilly Circus, die roten Doppeldeckerbusse und Soho. Was wenige wissen, wenn es um den Verbraucherschutz
in Sachen Bankberatung geht, sind uns die Engländer voraus. Es gelten aus gutem Grund seit einigen Jahren
strenge Gesetze, die Kunden vor Finanzdienstleistern schützen. Das Gesetz bringt Transparenz und Provisionen sind verboten.

Deutschland ist im Juli 2013 mit dem „Gesetz zur Förderung der Honorarberatung“ nachgezogen. Das Honoraranlagenberatergesetz gibt Bankkunden nun die Möglichkeit wirklich unabhängigen Rat in Finanzfragen zu suchen. Es schafft eine Trennlinie zwischen Bankverkäufern,
die im Auftrag der Banken agieren, und Honorarberatern, die auf der Seite des Kunden stehen. Kunden sind nun vor Beginn eines Anlagegesprächs in verständlicher Form darüber zu informieren, ob ein provisionsfinanziertes Verkaufsgespräch oder eine honorarfinanzierte Anlageberatung erbracht wird. Dem Honoraranlageberater ist es verboten Provisionen anzunehmen. Nur so kann sichergestellt werden, dass im Interesse des Kunden gehandelt
wird. Nach der Finanzmarktkrise stehen Banken und Finanzdienstleister unter enormem Druck. Transparenz bei den Kosten ist für ein Verkaufsgespräch nicht hilfreich. Oft werden Gebühren und Provisionen erhoben, die der Kunde nicht erkennen kann. Experten taxieren den jährlichen Schaden dieses Interessenkonfliktes auf über 98 Milliarden Euro in Deutschland. Beratung und Verkauf waren bisher nicht voneinander getrennt. Die Bank macht das schnelle Geschäft, denn für jedes verkaufte Produkt kassiert sie Provisionen. Zahnärzte können besonders von dem neuen Gesetz profitieren. Sie arbeiten viel und hart für ihr Geld und haben nicht immer die Zeit sich mit
dem Kleingedruckten zu beschäftigen, benötigen jedoch relativ viele Bank- und Versicherungsverträge. Mit dem Honoraranlagenberatergesetz können zudem die unnötigen Kosten aus der Geldanlage, Altersvorsorge und Co. entfernt werden.

Oft kann dann nach einer Umstellung mit dem halben Aufwand gleiches erreicht werden. Die Existenzgründungsfinanzie ung ist oft mit einer Lebensversicherung
kombiniert. Diese Finanzierungsform sieht eine zukünftige Entschuldung der
Praxis vor. Dieses Zukunftsversprechen geht jedoch auch wegen der Kosten meist nicht auf und die Kunden bleiben dann auf den Schulden sitzen. Es gilt daher echte Berater zu beauftragen, der Kundeninteressen vertritt und unter strengen gesetzlichen Auflagen agiert. Mit dem Honoraranlagenberatergesetz haben Zahnärzte jetzt die Wahlmöglichkeit. Spezielle, nur für Honorarberater geschaffene Produkte enthalten keinerlei Provisionen oder versteckte Gebühren. Klare Prozesse und hoher Anforderungen an die Beratungsdokumentation sind gesetzlich vorgegeben. Finanzdienstleistung wird ohnehin immer vom Kunden bezahlt. Deshalb gilt: Lassen Sie sich nur von Menschen beraten, die Sie selbst direkt
dafür bezahlt haben. 

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